Glossar - Ehrenamt und Übungsleiterwesen beim VfL Herrenberg

Arten des Ehrenamts

1. Das Wahlamt

Die Besetzung eines Amtes bedarf einer Wahl. Das Amt ist i.d.R. mit einer festen Amtsdauer verbunden. (z.B. Mitglieder des Vorstandes, Kassenprüfer, Mitglieder der Abteilungsleitung)

2. Das Vollzeitehrenamt

Regelmässiges und zeitlich unbegrenztes Arbeiten im Ehrenamt. Dieser Arbeitsumfang muss nicht zwangsläufig auf einem Wahl-Amt beruhen.​​​​​​

3. Zeitlich befristetes Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die für eine bestimmte Zeitdauer geplant sind, wie z.B. Organisation einer Veranstaltung, unterschiedliche Projekte im Verein mit definiertem Ende.

4. Gelegentliches Helfen

Darunter fallen ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z.B. Kuchen backen, Fahrdienste, Bedienen und Verkauf bei Veranstaltungen.

Aufwandsspende/Aufwandsverzicht
Soweit ein Vereinsmitglied auf den finanziellen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Verein verzichtet, besteht die Möglichkeit der Umwandlung des Ersatzes für die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in eine Spende. Über diese Spende wird von der Geschäftsstelle eine Spendenbescheinigung ausgestellt und kann steuerlich geltend gemacht werden.

Auslagen/Kosten/Aufwendungsersatz
Bezahlung von Aufwendungen bzw. Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Reisekosten/Übernachtungskosten, Telefonkosten, Porto, Büromaterial, Weiterbildungskosten etc.

 

Definition des Ehrenamtes
Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt , das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Ehrenamtliche Mitarbeit im Verein bedeutet das Einbringen von Arbeitsleistungen und Freizeit in den Verein ohne Entgeltleistung im Verein.

Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 500 €/Jahr, der allen ehrenamtlich Tätigen in Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (also in gemeinnützigen Vereinen, Personenvereinigungen, Stiftungen) aber auch in zugutekommen kann, sofern er ihnen aufgrund eines Beschlusses (Mitgliederversammlung) oder einer Satzungsregelung sowie ggf. einer entsprechenden Vereinbarung konkret zusteht. Begünstigt sind damit beispielsweise: Mitglieder des Vorstands, Kassiere, Platzwart, Aufsichtspersonal, Betreuer, Assistenzbetreuer im Sinne des Betreuungsrechts und mehr.

Organe des Vereins
Die Organe des VfL Herrenberg sind: der Vorstand, der Hauptausschuss und die Hauptversammlung. Der Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Vereinsjugendleiter.

Der Hauptausschuss besteht aus: dem Vorstand, den Abteilungsleitern oder im Verhinderungsfall dem stellv. Abteilungsleiter, dem Vereinsjugendsprecher, und bis zu vier vom Vorstand zu berufende Mitglieder.
Die Hauptversammlung besteht aus dem Hauptausschuss und den Delegierten.

Projekt
Ein Projekt ist ein einmaliger Prozess, der aus einem Satz von abgestimmten und gelenkten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird, um unter Berücksichtigung von Zwängen bezüglich Zeit, Kosten und Ressourcen ein Ziel zu erreichen, das spezifische Anforderungen erfüllt.

Projektmanagement
Projektmanagment ist eine effektive Methode, um relativ schnell Veränderungen und Erneuerungen in Organisationen und Vereinen einzuführen und umzusetzen. Um effektiv Projekte durchzuführen, bedarf es Projektmanagementmethoden und –techniken wie z.B. Strukturplan, Aktivitätenplanung, Zeitplanung, Festlegen von Verantwortlichkeiten, Ressourcenplanung.

Übungsleiter/helfer Freibetrag
Bei bestimmten Nebentätigkeiten im Verein sind Vergütungen bis zur Höhe von 2.400€  jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser so genannte Übungsleiter-Freibetrag ist allerdings an ganz konkrete Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn alle Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt werden, findet der Übungsleiter-Freibetrag Anwendung.

Dies sind die 4 Voraussetzungen für den Übungsleiter-Freibetrag:

- Es muss sich um eine begünstigte Tätigkeit handeln.
- Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden.
- Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder
   gemeinnützigen Körperschaft erfolgen.
- Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder
   kirchlicher Zwecke dienen.

 

Versichert im Ehrenamt
Alle Ehrenamtlichen und Übungsleiter bzw. Helfer sind über den VfL Herrenberg bzw. über den WLSB unfall- und haftpflichtversichert, wenn sie ehrenamtlich und im Trainingsbetrieb für den Verein im Einsatz sind. Versicherungsfälle bitte in der VfL Geschäftsstelle zur Bearbeitung melden.

 

Vereinsbekleidung